Erberhard Rott

Rechtsanwalt, FA Erbrecht

Den Schwerpunkt seiner mehrfach ausgezeichneten anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen im Wirtschafts-, Erb- und Steuerrecht, die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, die Führung von Haftungsprozessen gegen Testamentsvollstrecker sowie deren Abwehr. In diesen Bereichen ist er zudem Fachbuchautor, Referent und Interviewpartner. 

Seit 2001 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT e.V.), einer bundesweiten Vereinigung zur Förderung der Interessen qualitätsorientierter Testamentsvollstreckung.

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