Fördermaßnahme:
Weiterbildungsbonus Hamburg
Wer wird gefördert?
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450 € monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen).
Schwerpunkte:
- Geringqualifizierte
- Beschäftigte mit Migrationshintergrund
- Beschäftigte in Elternzeit / Alleinerziehende
- Existenzgründer / Selbstständige in der Aufbauphase
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250 € bei Anbietern, die:
- Anerkannt nach Bundes - oder Landesrecht sind,
- Anerkannt nach ZfU (gemäß FernUSG) sind
- Oder beispielsweise zertifiziert sind nach ISO 9000ff, EFQM, LQW, Gütesiegelverbund Weiterbildung, Prüfsiegel Weiterbildung Hamburg u.a.
- Oder Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Pro Person kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus alle zwei Kalenderjahre beantragt werden. Die Unterlagen sollten vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn der Förderstelle vorliegen.
- Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.
- Es werden nur Weiterbildungen mit einem Wert über 250 € gefördert.
- Grundsätzlich ist eine Begründung des Arbeitgebers vorzulegen.
Förderhöhe:
50 % - 75 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.125 €.
Erforderliche Mitfinanzierung:
keine
Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr