Hamburg

Weiterbildungsbonus Hamburg – Bis zu 1.500 € Zuschuss/Jahr

Fördermaßnahme:

Weiterbildungsbonus Hamburg

Wer wird gefördert?

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450 € monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen).

Schwerpunkte:

  • Geringqualifizierte
  • Beschäftigte mit Migrationshintergrund
  • Beschäftigte in Elternzeit / Alleinerziehende
  • Existenzgründer / Selbstständige in der Aufbauphase

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250 € bei Anbietern, die:

  • Anerkannt nach Bundes - oder Landesrecht sind,
  • Anerkannt nach ZfU (gemäß FernUSG) sind
  • Oder beispielsweise zertifiziert sind nach ISO 9000ff, EFQM, LQW, Gütesiegelverbund Weiterbildung, Prüfsiegel Weiterbildung Hamburg u.a.
  • Oder Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Pro Person kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus alle zwei Kalenderjahre beantragt werden. Die Unterlagen sollten vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn der Förderstelle vorliegen.
  • Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.
  • Es werden nur Weiterbildungen mit einem Wert über 250 € gefördert.
  • Grundsätzlich ist eine Begründung des Arbeitgebers vorzulegen.

Förderhöhe:

50 % - 75 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.125 €.

Erforderliche Mitfinanzierung:

keine

Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr

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