Brandenburg

Bildungsscheck Brandenburg

Fördermaßnahme:

Bildungsscheck Brandenburg

Wer wird gefördert?

  • Alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind:
    • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
    • Auszubildende und Studierende (Ausnahme: Beschäftigte, die berufsbegleitend studieren, wenn sonstige Fördervoraussetzungen erfüllt sind),
    • Selbständige

Was wird gefördert?

  • Die Teilnahme an einer individuellen arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung
  • Ausschließlich für Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Keine Förderung von Ausgaben für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches
  • Auch berufsabschlussbezogene Qualifizierungen und berufsbegleitende Studiengänge sind förderfähig, wenn keine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich ist.
  • Förderfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen sind und keine wiederkehrende Weiterbildung darstellen, die durch Rechtsvorschriften der EU, des Bundes oder des Landes Brandenburg verbindlich vorgeschrieben ist, und die außerhalb bestehender nationaler Fördermöglichkeiten sowie Fördermöglichkeiten aus den Europäischen Fonds oder aus anderen europäischen Programmen entstehen.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Vorab Auswahl von in der Regel drei vergleichbaren Weiterbildungsangeboten und Darlegung einer begründeten Entscheidung für ein inhaltlich und wirtschaftlich passfähiges Angebot
  • Bildungsinteressierte stellen den Antrag online über das ILB-Internetportal: www.ilb.de
    • Antragstellung mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn
    • Zweimal pro Kalenderjahr ist eine Antragstellung möglich

Förderhöhe:

  • Die Weiterbildungsmaßnahme kann auf der Grundlage eines individuellen, arbeitsplatzunabhängigen Bildungsziels mit 70 %, bezuschusst werden.
  • Die Weiterbildungsausgaben müssen mindestens 1.000 € betragen.
  • Die Bildungsmaßnahme muss spätestens am 31.03.2021 beendet sein.
  • Sofern es sich um anerkannte Bildungsfreistellungsveranstaltungen handelt, besteht nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit (max. zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren).

    Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich, der Lohn wird währenddessen weitergezahlt.

    Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg veröffentlicht regelmäßig im Suchportal Bildungsfreistellung das Gesamtverzeichnis im Land Brandenburg anerkannter Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung (www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.61285.de)
  • Es gilt das Erstattungsprinzip.

Erforderliche Mitfinanzierung:

keine

Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr

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