Bayern

Qualifizierungen von Erwerbstätigen (ESF 2014-2020)

Fördermaßnahme:

Qualifizierungen von Erwerbstätigen (ESF 2014-2020)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Bildungsanbieter

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige. Schwerpunkte der Maßnahmen sind:

  • Berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen (Arbeitnehmer, Unternehmer),
  • Einführung oder Ausbau von Systemen zur Fortbildung, zur Anpassungsqualifizierung oder von Bildungssystemen im Betrieb,
  • Overheadmaßnahmen bei Umstrukturierungsprozessen, Insolvenzen und Personalanpassungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandel unterstützen.

Zuwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Projektauswahlkriterien zur Umsetzung des operationellen ESF-Programms in Bayern.

  • Die Projekte müssen in Bayern durchgeführt werden.
  • Die Fördermaßnahmen richten sich an Erwerbstätige, Unternehmer, Beschäftigte kleiner, mittlerer und großer Unternehmen. Mögliche Themengebiete sind u.a. Produktions-, Arbeits-, Fertigungs- und Vertriebstechniken, Qualitätssicherung, Ausbildungskompetenzen, Personalführung, Kundenorientierung, Controlling, Umwelt, Pflege und Gesundheit.
  • Zu Beginn der Maßnahme liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 9 Personen aus mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen. Zusätzlich dürfen bis zu maximal 30% nicht förderfähige Teilnehmende ungefördert an der Maßnahme teilnehmen, sofern die Kosten von diesen selbst, vom Projektträger oder von Dritten getragen werden.
  • Bei Qualifizierungsprojekten müssen die Teilnehmer mindestens 50 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) im Projekt eingebunden sein. Ein späterer Eintritt von Teilnehmern ist nur dann möglich, wenn die Mindeststundenzahl erreicht wird oder bei längeren Vorhaben das Fortbildungsziel noch erreicht werden kann.
  • Beamte, Soldaten und Beschäftigte in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Beschäftigte aus Betrieben der öffentlichen Hand (außer bei Projekten zur Vermittlung berufsspezifischer Fähigkeiten für Krankenpflegern, Altenpflegern und Altenhelfern) können nicht als Teilnehmende gefördert werden.
  • Projekte mit Teilnehmenden aus kleinen und mittleren Unternehmen bzw. für Zielgruppen älterer Beschäftigter (ab 50 Jahren) sowie Projekte, die einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen ermöglichen, haben bei konkurrierenden Anträgen Vorrang.
  • Allen Teilnehmenden ist eine Teilnahmebescheinigung auszustellen, aus der Dauer, Inhalte und Maßnahmebestandteile des Projekts zu entnehmen sind. Eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung muss Aussagen über abgelegte Prüfungen, das Erreichen eines höheren Bildungsstands nach Europäischem bzw. Deutschem Qualifikationsrahmen enthalten.
  • Computergrundkurse (z.B. Betriebssysteme, MS Office) sowie reine Sprachkurse ohne weitere berufliche Qualifikationsanteile sind nicht förderfähig.
  • Anträge sind mindestens zwei Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Online-System ESF Bavaria ( http://www.stmas.bayern.de) zu stellen.

Förderhöhe:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

  • Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Der Antragsteller hat einen Eigenanteil in Höhe von 10% der zuschussfähigen Ausgaben.

Erforderliche Mitfinanzierung:

keine

Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr

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